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Familienrecht

Im Vorfeld der Eheschließung aber auch während der Ehe wird die Beratung über die Ehefolgen und die Erstellung von Eheverträgen angeboten.

Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist es sinnvoll, einen Partnerschaftsvertrag zur Regelung der individuellen Rechte und Pflichten abzuschließen. Ich erarbeite für Sie auch Elternvereinbarungen und Vollmachten in Bezug auf das Kind.

Generell werden in Scheidungsvereinbarungen in der Regel folgende Ehefolgen geregelt:
  1. Elternvereinbarungen über die Inhalte der elterlichen Sorge, Umgangsvereinbarungen, Regelung des Aufenthalts der Kinder sowie Lösung individueller Fragen in Bezug auf die Kinder. Evt. Einbezug der Großelternrechte nach dem neuen Kindschaftsrecht.
  2. Zugewinnausgleich
  3. Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens
  4. Kindesunterhalt evt. Volljährigenunterhalt
  5. Ehegattenunterhalt während der Trennungsphase
    und nach der Ehe
  6. Regelung der Rechte an der Ehewohnung
  7. Regelung der gemeinsamen Verbindlichkeiten
  8. Versorgungsausgleich
  9. Hausrat

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